Mit Palästina-Feindlichkeit gegen Grundrechte in Europa

Mit Palästina-Feindlichkeit gegen Grundrechte in Europa

Bild: zdfheute - Polizei räumt Palästina-Camp der Humboldt-Universität Berlin

Menschenrechtsorganisationen bestätigen: In Europa, besonders in Deutschland, werden mit Bezug auf Palästina Grundrechte geschliffen. Dies untermauert die Warnungen von Palästina-Aktivisten und Juristen.

Gastbeitrag*

Seit der Militäroffensive am 7. Oktober und dem darauf folgenden Genozid in Gaza drängen regelmäßig Millionen Menschen weltweit auf die Straße, um gegen den aktuellen Völkermord, aber auch die jahrzehntelange anhaltende Besatzung und ethnische Säuberung und für einen gerechten Frieden zu demonstrieren. Sowohl in einigen arabischen Ländern als auch in Europa richten sich diese Proteste häufig auch gegen die eigenen Regierungen, denen vorgeworfen wird, nicht genug für die Palästinenser zu tun bzw. umgekehrt indirekt an der Besatzung in Palästina und am Genozid in Gaza beteiligt zu sein.

Politischer Protest, der sich in Opposition zur eigenen Staats- und Regierungspolitik stellt, läuft zwangsläufig Gefahr, mit Repression überzogen zu werden. Im Fall der Palästina-Solidaritätsbewegung nimmt diese Repression derzeit allerdings Ausmaße an, die in den letzten Jahrzehnten unerhört in Europa waren. Das bestätigten zuletzt mehrere im Zeitraum April bis Juli 2024 veröffentlichte Untersuchungen internationaler Menschenrechtsorganisationen.

IHRC: „Autoritäre Entwicklung“

Der erste dieser Berichte stammt von April und wurde im Auftrag der Islamic Human Rights Commission (IHRC) erstellt. Die britische NGO hat Beraterstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC). Der Bericht wurde u. a. bei einem Treffen mit dem UNO-Sonderberichterstatter für Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit im vergangenen Juni vorgestellt.1 Die Studie nimmt dabei Deutschland, Frankreich und Großbritannien unter die Lupe und kommt zu dem Schluss, in allen drei Ländern sei „ein alarmierendes Maß an Repression gegen Proteste und abweichende Meinungen zur Unterstützung der Palästinenser erreicht“ worden, „wobei Aktivisten, Künstler, Demonstranten, politische und zivilgesellschaftliche Organisationen wahllos durch Verbote, Einschüchterungen, Schikanen und Verhaftungen ins Visier genommen“ wurden bzw. noch immer werden.

Die Hauptmethoden seien 1. Kriminalisierung und 2. Zensur. Beide betreffen insbesondere Parolen und Symbole wie die Kufiya oder die Flagge Palästinas. Zensur greife aber insbesondere auch im akademischen und im schulischen Rahmen. Unter „Angriffe auf Menschenrechtsverteidiger und Protestierende“ fasst der Bericht zudem nicht nur die zahlreichen Verbote pro-palästinensischer Demonstrationen in Deutschland, sondern auch das Verbot des internationalen Gefangenensolidaritätsnetzwerks „Samidoun“ durch das Bundesinnenministerium. Die Gruppe „Palästina Solidarität Duisburg“ war zu diesem Zeitpunkt noch nicht verboten.2

Hinzu kämen 3. die Einführung neuer Straftatbestände. Als Beispiele werden hier Gesetze in Frankreich und Großbritannien angeführt, die sich vorgeblich gegen die „Verherrlichung terroristischer Handlungen“ und gegen „Extremismus“ richten. In Deutschland gab es solche Strafgesetze – §§ 86, 86 a, 129 a, 129 b, 130, 140 – bereits vor dem 7. Oktober. Allerdings gibt es vonseiten der Bundesregierung aktuell Bestrebungen, weitere Gesetze im Bereich des Straf- und des Ausländerrechts zu schaffen: Dabei geht es insbesondere um das sogenannte „Existenzrecht“ Israels.3 Aber auch darum, Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft für angeblich „terrorverherrlichende“ oder „antisemitische“ Äußerungen im Internet bis hin zu „Likes“ leichter abzuschieben.4 In Großbritannien wurde allerdings auch ein Gesetz eingeführt, dass das Zeigen der Shahada kriminalisiert. In Deutschland gibt es diese Form der Kriminalisierung des islamischen Glaubensbekenntnisses bis jetzt noch nicht,5 wenn auch das Zeigen der für die Hamas spezifischen Kalligrafie seit November verboten ist.6

4. Überwachung bzw. Ausweitung der Geheimdienstbefugnisse. Als Beispiel wird u. a. eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung vom Oktober 2023 angeführt, die es den Geheimdiensten erlauben solle, bespitzelte Personen in ihrem sozialen Umfeld, wie etwa dem Arbeitsplatz und beim Vermieter, zu „outen“.7

5. Verschärfung des Migrations- und Einbürgerungsrechts. Neben den bereits erwähnten Attacken auf die Meinungsfreiheit von Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft in der Bundesrepublik verweist die Studie hier auch auf die Forderungen nach dem „systematischen Entzug der Aufenthaltserlaubnis“ in Frankreich bzw. nach „Abschiebungen im großen Stil“ (O-Ton von SPD-Bundeskanzler Olaf Scholz)8 in Deutschland. Bezeichnend ist, dass der Bericht gar nicht erst auf die rechtsradikalen Parteien AfD und Rassemblement National verweisen muss, da derartige Forderungen seit Oktober von Seiten der liberalen, sozialdemokratischen und grünen Regierungsparteien kommen.

Die Autorin der Studie weist darauf hin, dass in diesem Zusammenhang muslimische Organisationen regelmäßig Ziel von Antisemitismus- und Terrorismusvorwürfen werden. Die beobachteten Missstände sind ihr zufolge eine Fortsetzung rassistischer Angriffe und gesetzlicher Verschärfungen, die seit rund 20 Jahren in allen drei Ländern insbesondere gegen Schwarze, Araber, Muslime und Migranten gefahren werden.

Allerdings hebt sie zudem hervor, dass gerade auch jüdische Aktivisten häufig des Antisemitismus beschuldigt werden, weil sie sich israelkritisch oder antizionistisch äußern. Die Gleichsetzung von Antizionismus und Antisemitismus wird von ihr dabei als ein zentrales Problem bzw. ein wesentliches Werkzeug zur Einschüchterung und Diffamierung ausgemacht.

Die Studie verweist auf zahlreiche UN-Resolutionen in Bezug auf Anti-Terror-Maßnahmen, Meinungs- und Versammlungsfreiheit und die Verteidigung der Menschenrechte, gegen die die dokumentierten Maßnahmen der Regierungen Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens verstießen. Daher richtetet sich die Studie nicht zuletzt an verschiedene UN-Sonderberichterstatter mit dem Appell, gegen die dargelegten Missstände aktiv zu werden.

ELSC: „Suppressing Palestinian Rights Advocacy“

Anfang Juni 2024 erschien ein Bericht des European Legal Support Center (ELSC). Er liefert die Ergebnisse der ersten fallbasierten Studie über Menschenrechtsverletzungen, die sich aus der Institutionalisierung und Anwendung der vielfach kritisierten9 Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA)10 durch die EU sowie Großbritannien ergeben. Das ELSC wurde 2019 gegründet und ist laut eigenen Angaben „die erste und einzige unabhängige NGO“, die pro-palästinensischen Gruppen in Europa „professionelle rechtliche Unterstützung und Hilfe zur Verfügung stellt“.11

Die Studie basiert auf 53 im Zeitraum 2017 bis 2022 in Deutschland, Österreich und Großbritannien dokumentierten Vorfällen, bei denen Organisationen oder Einzelpersonen auf Grundlage der IHRA-Definition des Antisemitismus beschuldigt wurden. Dabei kommt sie zu dem Ergebnis, dass die IHRA-Definition bzw. die zugehörigen, auf „israelbezogenen Antisemitismus“ abzielenden Beispiele von staatlichen und privaten Institutionen zunehmend wie ein Gesetz angewendet werden. Und das, obwohl die IHRA-Definition dezidiert keinerlei Rechtsverbindlichkeit hat.12 Dies wiederum hat, so die Studie, „zu weitreichenden Einschränkungen der Versammlungs- und Meinungsfreiheit geführt“.

Die Studie zeichnet zunächst nach, wie es – nicht zuletzt unter tatkräftiger (pro-)israelischer Lobbyarbeit – dazu kam, dass die IHRA-Definition 2016 Eingang in die Arbeitsdefinition der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (EUMC) fand. Anschließend wurde sie von verschiedenen europäischen Regierungen übernommen, darunter der Deutschlands, Österreichs und Großbritanniens, das damals noch EU-Mitglied war. In Deutschland folgten zudem die Landesregierungen in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Thüringen dem Beispiel der Bundesregierung. Dabei muss betont werden, dass diese Arbeitsdefinition, genau wie die sich auf die IHRA-Definition stützende Anti-BDS-Resolution des deutschen Bundestags,13 kein Gesetz darstellen.

Trotzdem haben diese „Arbeitsdefinitionen“ und Resolutionen „de facto Rechtskraft erworben“, so das ELSC. Auf ihrer Grundlage wurden in den drei untersuchten Ländern unhaltbare Antisemitismusvorwürfe erhoben, öffentliche Räume und Mittel verwehrt, Angestellte entlassen, Disziplinarverfahren gegen Studierende eröffnet, Versammlungen verboten und Strafanzeigen erstattet. Diese Repressalien werden laut dem Bericht häufig von pro-israelischen Organisationen angestoßen. Betroffen seien vor allem Palästinenser und pro-palästinensische Organisationen, aber auch jüdische Israel-Kritiker. Was die Strafanzeigen seit Oktober 2023 angeht, hat das ELSC in einer kurzen Erklärung vom 11. Juni 2024 berichtet, dass mittlerweile Dutzende dokumentierte Verfahren (nach den §§ 86 a, 130 und 140) eingestellt wurden.

Wie das IHRC, so verbindet auch das ELSC seinen Bericht mit einem Appell: Es fordert die Europäische Kommission sowie die einzelnen Regierungen, Parlamente und Behörden der EU-Mitgliedstaaten wie auch Großbritanniens auf, die IHRA-Definition als Arbeitsgrundlage zu verwerfen.

Amnesty: „Under-protected and over-restricted“

Amnesty International (AI) veröffentlichte Anfang Juli 2024 einen Bericht über das Versammlungsrecht in 21 europäischen Ländern. Darin wird berichtet, dass in mindestens acht EU-Mitgliedsstaaten – namentlich Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, den Niederlanden, Österreich und Tschechien – sowie in den drei europäischen Nicht-EU-Ländern Großbritannien, Schweiz und Serbien pro-palästinensische Demonstrationen „unverhältnismäßig eingeschränkt“ wurden. Dazu zählt AI u. a. das Verbot von bestimmten Parolen, das Zeigen der Palästinafahne sowie der Kufiya, die Auflösung von Protest-Camps sowie den „übermäßigen Einsatz“ polizeilicher Gewalt und „willkürliche Haftstrafen“.

Als Begründung, so kritisiert Amnesty, würden nicht nur „Law-and-Order“-, sondern auch rassistische Narrative gegen Araber und Muslime genutzt und geschürt. Das gelte neben den oben aufgelisteten Ländern auch für das EU-Mitglied Slowenien. Mit Blick auf Großbritannien berichtet die Menschenrechtsorganisation zudem, dass unter muslimischen Kindern, Jugendlichen und Eltern große Angst und ein zunehmender Hang zur „Selbstzensur“ existiere. Hintergrund sind die 2007 eingeführten und seither schrittweise ausgeweiteten und verschärften „Terror-Präventionsprogramme“.

In einem eigenen Unterkapitel wird u. a. den deutschen Behörden nicht nur „exzessive Anwendung von Gewalt“ gegenüber und „Hunderte von willkürlichen Verhaftungen“ von pro-palästinensischen Demonstranten und Aktivisten vorgeworfen, sondern auch gesetzwidrige Verbote von Versammlungen und „Racial Profiling“. Auch das Verbot der Parole „From the River to the Sea Palestine will be free“ durch die deutsche Polizei und Politik wird in dem Bericht wiederholt als gesetzwidrig kritisiert.

Zusammenfassung

IHRC, ELSC und AI bestätigen in ihren vier Berichten, was u. a. bereits in einem Bericht der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch von Ende Oktober 2023 kritisiert wurde: Nämlich dass in zahlreichen europäischen Ländern, insbesondere Deutschland, Frankreich und Großbritannien, unter Bezugnahme auf einen falschen Antisemitismus-Begriff – der Antizionismus bzw. Kritik an Israel umfassend und ausdrücklich einschließt – Solidarität mit Palästina kriminalisiert und stigmatisiert, massiv in Grundrechte wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit eingegriffen und in rassistischer Weise gegen Migranten, Araber und Muslime gehetzt wird.

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Quellen

1 https://www.ihrc.org.uk/press-releases/ihrc-to-convene-meeting-at-un-highlighting-repression-of-pro-palestine-activism/

2 https://occupiednews.com/repression-solidaritaet-in-die-illegalitaet-getrieben/

3 https://www.migazin.de/2024/03/26/in-einbuergerungstests-gibt-es-kuenftig-fragen-zu-israel/

4 https://www.jungewelt.de/artikel/478190.reaktionärer-staatsumbau-kein-like-ist-illegal.html

5 https://www.bszonline.de/2021/07/01/neue-stufe-gesetzlicher-willkuer/

6 http://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/M0JVrk5Qop55DhqscjE/content/M0JVrk5Qop55DhqscjE/BAnz%2520AT%252002.11.2023%2520B10.pdf

7 https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-gesetzgeber-bundestag-verfassungsschutz-bundesnachrichtendienst-geheimdienst-reform/

8 https://www.spiegel.de/politik/deutschland/olaf-scholz-ueber-migration-es-kommen-zu-viele-a-2d86d2ac-e55a-4b8f-9766-c7060c2dc38a

9 https://www.disorient.de/magazin/ihra-arbeitsdefinition-antisemitismus-berlin-kultur

10 https://holocaustremembrance.com/resources/arbeitsdefinition-antisemitismus

11 https://elsc.support/about

12 https://verfassungsblog.de/die-implementation-der-ihra-arbeitsdefinition-antisemitismus-ins-deutsche-recht-eine-rechtliche-beurteilung/

13 https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-berlin-israel-boykott-bewegung-verklagt-bundestag-beschluss-gegen-bsd-kampagne/

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