Deutschland und die Apartheid: Ein Einblick in hiesige Politik- und Erinnerungskultur

Deutschland und die Apartheid: Ein Einblick in hiesige Politik- und Erinnerungskultur

Berliner Verfassungsschutz stuft BDS-Kampagne als „verfassungsfeindlich“ ein. Somit setzt Deutschland seine lange Tradition der Unterstützung von Apartheid-Staaten fort. Dieses Mal aber unter dem Deckmantel vermeintlicher Erinnerungskultur. Die damalige Unterstützung der Apartheid in Südafrika und der heutige Umgang mit BDS zeugen von einer konsequenten deutschen Politik.

Foto: © Jurgen Schadeberg, via Amnesty International UK 

Im Jahr 1988 – Nelson Mandela saß da schon seit 25 Jahren in Haft – erklärte Franz Josef Strauß (CSU) bei einem Dinner mit der Polit-Elite des südafrikanischen Apartheidregimes: „Nie in meinem 40-jährigen politischen Leben habe ich eine so ungerechte und unfaire Behandlung eines Landes erlebt, wie sie Südafrika widerfährt.“ Er meinte die harsche Kritik, lauten Proteste und vor allem die weltweiten Boykottaufrufe von Menschenrechtlern, Gewerkschaftern und Studierenden sowie der Vereinten Nationen gegen Südafrika wegen seiner Unterdrückung der indigenen und farbigen Bevölkerung des Landes.

Es sei schlicht „unzulässig schlechterdings vom Apartheidregime zu sprechen“, schrieb Strauß an Helmut Kohl (CDU). In den 60er Jahren lobte er die „hohe religiöse und moralische Verantwortlichkeit“ des Apartheidregimes als mögliches „Modellbeispiel“ für die Welt. Unter anderem der internationale Flughafen in München trägt den Namen des „bayerischen Landesvaters“, auf den man bis heute stolz ist.

1974 verabschiedeten die Vereinten Nationen eine Konvention, die die Ausübung von Apartheid, also Rassentrennung, verurteilte und unter Strafe stellte. Sie trat 1976 in Kraft.

Die Abschaffung der Apartheid nannte Strauß „unverantwortlich“ und die Gleichstellung der schwarzen Mehrheit „nicht wünschenswert“. Treffen mit ANC-Vertretern lehnte er ab (ANC: African National Congress, 1912 gegründete Organisation zur Bekämpfung der Apartheid, später Partei). Auch der damalige Außenminister und spätere Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) begründete die engen politischen und wirtschaftlichen Beziehungen Deutschlands mit dem süafrikanischen Apartheidregime damit, „dass man Handel und Politik nicht ohne Not koppeln soll“. U.a. die Daimler AG sowie deutsche Banken proftierten prächtig vom südafrikanischen Apartheidregime.

Westdeutschland gehörte zu den wichtigsten Unterstützern des südafrikanischen Apartheidregimes: Die Bundesrepublik lieferte Waffen und Kredite und war engster Handelspartner. Und sie beteiligte sich an der Bekämpfung der Anti-Apartheidbewegung in Südafrika. Ein Beispiel dafür ist die Unterstützung während des „Treason Trials“ 1956–1961, in dem 156 Gegner des Apartheid-Regimes, darunter Nelson Mandela, wegen Hochverrats angeklagt wurden. Die westdeutschen Behörden übermittelten auf Südafrikas Anfrage mehrere Dokumente aus dem KPD-Verbotverfahren. Zudem signalisierte die Generalbundesanwaltschaft, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz bereit sei, Informationen über die „Vorfeldorganisationen“ der KPD zur Verfügung zu stellen. [1]

Die an Südafrika übermittelten Dokumente aus dem KPD-Verbotsverfahren sollten als Muster dienen, um gegen die Anti-Apartheidbewegung vorzugehen. Das Ziel war offenbar, den südafrikanischen Strafverfolgern zu zeigen, wie man mit juristischen Mitteln eine als kommunistisch eingestufte Opposition delegitimiert und kriminalisiert. Der Staatsanwaltschaft des Apartheid-Regimes mangelte es an belastbaren Argumenten gegen die Angeklagten – und genau da kamen die deutschen Dokumente ins Spiel. [1]

Strauß‘ und Brandts Positionen waren deutscher Konsens bis zu dem Tag, an dem Mandela nach jahrzehntelangem Freiheitskampf der indigenen und farbigen Bevölkerung zum Präsidenten Südafrikas gewählt wurde. Das war 1994.

Noch 1987 bezeichnete die englische Premierministerin Margaret Thatcher den ANC als „typische Terrororganisation“, Abgeordnete ihrer Partei nannten Mandela einen „schwarzen Terroristen“ und forderten, ihn erschießen zu lassen. Erst 2008 entfernten die USA den ANC von ihrer „Terror-Liste“.

via https://zeithistorische-forschungen.de/2-2016/5370

Geschichte wiederholt sich

Die Parallelen zum heutigen Umgang westlicher Staaten mit Israel, insbesondere der deutschen Bundesrepublik, sind erschütternd. 2018 erhob Israel seine seit Staatsgründung praktizierte Apartheid offiziell und ohne jedes Feigenblatt in den Verfassungsrang – in derselben Woche hätte Nelson Mandela seinen 100. Geburtstag gefeiert.

Im gleichen Atemzug verabschiedeten mehrere deutsche Bundesländer, wie bspw. Thüringen, 2018 Resolutionen, in deren Titeln es heißt „Antisemitismus konsequent bekämpfen“. 2019 verabschiedete der Bundestag die Resolution „BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“.

Entgegen der begrüßenswerten Behauptung, Antisemitsmus bekämpfen zu wollen, behandelte diese Resolution (sowie die einzelner Bundesländer) jedoch nicht das Thema Antisemitismus. Vielmehr stellten sich mit dieser Resolution deutsche Politiker hinter Israels Regierung und deren nun verfassungsrechtliche Definition, dass „Israel der Staat der Jüdinnen und Juden“ sei. Die 20% der israelischen Staatsbürger, die nicht jüdisch, sondern indigene Palästinenser oder alteingesessene Armenier und Griechen sind, interessierten die deutschen Abgeordneten nicht.

Auch kein Aufschrei, dass die seit über 70 Jahren gegen sie praktizierte rechtliche Benachteiligung nun offiziell zum juristischen Grundgerüst der vermeintlich „einzigen Demokratie im Nahen Osten“ gehört. Auch nicht, dass eine solche Definition vollkommen völkerrechtswidrig ist, denn gemäß internationalem Konsens ist ein Staat stets der Staat aller seiner Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von Ethnie, Herkunft oder Religionszugehörigkeit. Alles andere wäre diskriminierend, im schlimmsten Fall sogar Apartheid.

Ein weiter Knackpunkt dieser Resolution: Alle, die Israels Besatzungspolitik und Apartheid kritisieren oder, noch schlimmer, sich im Rahmen von BDS dagegen engagieren, werden als Antisemiten gebrandmarkt und BDS der Kampf angesagt. Und das alles angeblich getragen von den Lehren der Deutschen, die sie nach dem Ende des Holocaust gezogen haben wollen.

Die Bundestags-Resolution brachte der damaligen Bundesregierung eine öffentliche Rüge durch fünf UN-Sonderberichterstatter ein, die mit den Themen Menschenrechtsarbeit, Versammlungs- und Meinungsfreiheit betraut waren. Die Anfrage des Büros des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte am 18. Oktober 2019 an den damaligen Außenminister Heiko Maas (SPD) beinhaltete u.a. die Frage, wie der Bundestagesbeschluss sich mit den Verpflichtungen Deutschlands zum Schutz der internationalen Menschenrechte vertrage und wie die Regierung sicherstellt, dass BDS-Aktivisten Menschenrechtsverletzungen „ohne unzulässige Einschränkungen“ benennen können. Die deutsche Bundesregierung ignorierte im Wesentlichen die Anfrage.

Im November 2024 verabschiedete der Bundestag während des Gaza-Genozides eine weitere Resolution, »Nie wieder ist jetzt: Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken«. Von Amnesty International bis hin zu jüdischen Organisationen kam heftige Kritik. Die Resolution will höchst repressive Richtlinien für die Fördervergabe in Kultur und Wissenschaft sowie fatale Einschnitte ins Aufenthalts- und Asylrecht umsetzen. Es geht dabei wieder nicht um jüdisches Leben, sondern um Kritik an Israel und natürlich BDS.

Resolutionen sind zwar rechtlich nicht bindend und gelten eher als eine Meinungsäußerung des Parlaments. Man könnte sie als einen symbolischen Akt sehen und ignorieren. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass eine Resolution in der Praxis häufig wie ein rechtlich bindendes Gesetz behandelt wird.

Nun hat der Kampf gegen BDS einen neuen Höhepunkt erreicht: Diese Woche veröffentlichte der Berliner Verfassungsschutz seinen Jahresbericht für 2024 und stuft darin BDS als „erwiesen verfassungsfeindliche Bestrebung“ ein. Der BDS negiere das Existenzrecht Israels und habe eine „zentrale Rolle innerhalb der anti-israelischen Szene Berlins“.

Was ist BDS?

Die BDS-Bewegung ist eine gewaltfreie, zivilgesellschaftliche Kampagne, die sich für Boykott, Sanktionen und Desinvestitionen gegen den Staat Israel einsetzt, bis dieser seinen menschen- und völkerrechtlichen Verpflichtungen gegenüber den Palästinensern nachkommt. Sie wird weltweit durch viele lokale BDS-Gruppen geführt und ist somit keine einheitliche Organisation.

Unterstützt wird sie von zahlreichen prominienten Persönlichkeiten, darunter die berühmte afroamerikanische Menschenrechtlerin Angela Davis, der israelische Historiker Ilan Pappe, die jüdisch-US-amerikanische Philosophin Judith Butler und der britische Filmregisseur Ken Loach. Auch der verstorbene südafrikanische Geistliche und Friedensnobelpreisträger Desmond Tutu gehörte zu deren lautstarken Unterstützern.

Die BDS-Kampagne beruht auf einem Aufruf der palästinensischen Zivilgesellschaft aus dem Jahr 2005 und ist „inspiriert vom Kampf der Südafrikaner gegen die Apartheid und im Sinne der internationalen Solidarität“. Sie lädt die internationale Zivilgesellschaft dazu ein, sich durch Boykotte und Desinvestitionen solidarisch zu zeigen. „Wir laden ebenfalls gewissenhafte Israelis dazu ein, diesen Aufruf zu unterstützen, der Gerechtigkeit & einem echten Frieden willen“, heißt es in der Erklärung weiter.

Gewaltfreier Widerstand

Die BDS-Kampagne verfolgt ausschließlich drei Ziele, nicht mehr und nicht weniger. Diese beruhen auf den allgemeinen Menschenrechten sowie dem internationalen Völkerrecht:

1. Ende der Besetzung & Kolonisation allen arabischen Landes & Abriss der Mauer im Westjordanland
2. Die vollkommene rechtliche Gleichstellung der arabisch-palästinensischen Bürger Israels
3. Anerkennung der Rechte der palästinensischen Flüchtlinge, in ihre Heimat & zu ihrem Eigentum zurückzukehren, wie es auch die UN-Resolution 194 vorsieht.

Es geht weder um die Frage einer Ein- oder Zweistaatenlösung, noch um das Existenzrecht oder gar die Abschaffung Israels. Es geht auch nicht um die Schaffung eines palästinensischen Staates.

Als Mittel zum Zweck dient der Boykott von Unternehmen, die von der israelischen Besatzung und der mit ihr einhergehenden Vertreibung von Palästinensern sowie Land- und Ressourcenraub profitieren. Das betrifft israelische Unternehmen wie beispielsweise AHAVA oder Mehadrin.

Auch internationale Konzerne sind betroffen und werden durch BDS-Kampagnen zur Verantwortung gezogen, wie bspw. der US-Konzern Hewlett-Packard (HP). Er stattete die israelische Armee und Besatzungsbehörden mit umfangreicher IT und Dienstleistungen aus, die u.a. die Massenüberwachung der Palästinenser sowie die Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit im Westjordanland ermöglicht sowie die illegale Blockade des Gazastreifens. Caterpillar Inc. ist ein von BDS betroffenes US-amerikanisches Unternehmen, dessen Baumaschinen regelmäßig zum Abriss palästinensischer Wohnhäuser im Rahmen der israelischen Politik des Landraubes und der Vertreibung genutzt werden. Auch der deutsche Konzern Heidelberg Cement ist betroffen, da er illegal Ressourcen auf gestohlenem palästinensischem Land in der Westbank abbaut.

Auf Regierungen soll Druck ausgeübt werden, damit diese Sanktionen gegen den israelischen Staat verhängen, bis dieser endlich seinen völker- und menschenrechtlichen Verpflichtungen nachkommt.

Israels Apartheid: Eine kurze Anleitung für Anfänger

Dass Israel schwere und systematische Verstöße gegen Völker- und Menschenrecht begeht, sollte spätestens seit dem aktuellen Gaza-Genozid hinreichend bekannt sein. Auch die Illegalität der israelischen Besatzung Jerusalems, des Westjordanlandes und Gazas ist bekannt und wurde im vergangenen Jahr auch durch den Internationalen Gerichtshof festgestellt.

Doch wie steht es um den Vorwurf der Apartheid? Seit der offiziellen Staatsgründung Israels genossen jüdische Israelis zivile Rechte. Die wenigen Palästinenser, die der Nakba, also ihrer gewaltsamen Vertreibung aus dem heutigen Israel 1947/48 entgehen konnten, wurden unter Militärrecht gestellt: eingepfercht in Ghettos, per Gesetz entschädigungslos zwangsenteignet und ohne Bewegungsfreiheit. Ein Gang zum Nachbarort setzte die Genehmigung eines israelischen Offiziellen voraus. Demokratische Teilhabe? Fehlanzeige. Dies endete erst 1966.

Aber mit Einschränkungen: Zwar standen nun Palästinenser in Israel nicht mehr unter Militärrecht und konnten jetzt einen israelischen Pass erhalten und wählen – volle Rechte bekamen sie dennoch nicht. Bis heute. Schaut man in einen israelischen Pass, so stehen darin „Nationality“ und „Citizenship“. Während die „Citizenship“ sowohl für Palästinenser als auch Juden „Israeli“ ist, unterscheidet sich die „Nationality“ in „Jüdisch“ und „Arabisch“. Wer „Arabisch“ im Pass stehen hat, für den gelten über 80 Sondergesetze, die diskriminieren. Dazu kommen zahlreiche weitere Gesetze, die bspw. staatliche Verantwortung an private Träger übergeben, die diskriminierende Praktiken verfolgen.

Ein paar konkrete Beispiele: Palästinenser mit israelischer Staatsangehörigkeit dürfen ihren Wohnort nicht wie jüdische Israelis frei wählen. Sie dürfen auch nicht heiraten wen sie wollen. Standesamtliche säkulare Eheschließungen existieren in Israel nicht – so soll sichergestellt werden, dass jüdische Menschen nur unter sich heiraten, zu Gunsten der Demographie. Jedoch können jüdische Israelis im Ausland heiraten wen sie wollen, sich in Israel die Ehe anerkennen lassen und anschließend gemeinsam in Israel leben. Palästinensischen Israelis ist dies ausdrücklich untersagt, aus demographischen Gründen, wie die dafür zuständige Justizministerin Ayelet Shaked erklärte. Heiraten sie einen Ausländer, oder einen Palästinenser aus dem Westjordanland oder Gaza, darf ihr Ehepartner nicht nach Israel ziehen. Es bleibt somit nur der Wegzug aus Israel.

1967 eroberte Israel das Westjordanland und Gaza. Seitdem unterliegen Palästinenser dort dem Militärrecht, nicht dem israelischen Zivilrecht. Sie haben keinerlei Zugriff auf zivile Gerichte oder demokratische Teilhabe und werden systematisch vertrieben und zwangsenteignet. Darüber hinaus sind sie Staatenlose.

Auch Palästinenser im seit 1967 besetzten und seit 1980 illegal annektierten Ostjerusalem sind keine gleichberechtigten Bürger Israels. Sie besitzen in der Regel keinen israelischen Pass und haben lediglich eine „Wohnerlaubnis“ für ihre Heimatstadt, die sie jederzeit wegen Nichtigkeiten verlieren können. Jüdische Menschen aus bspw. den USA oder Deutschland dürfen hingegen jederzeit Ost-Jerusalem ziehen, mit vollen zivilen Rechten.

**Empfehlung für die, die mehr hierüber mehr lernen wollen: „Israeli Apartheid – A Beginner’s Guide“ von Ben White**

Das UN-Gericht: Israel begeht Apartheid

Zusammenfassend ist kein Tag seit Israels Staatsgründung vergangen, an dem Palästinenser unter israelischem Machteinfluss rechtlich jüdischen Israelis gleichgestellt gewesen wären.

Zahlreiche palästinensische Menschenrechtsorganisationen werfen Israel seit Jahrzehnten Apartheid vor. Auch Amnesty International, Human Rights Watch, die Vereinten Nationen, sowie die israelische NGO Yesh Din erheben den Vorwurf der Apartheid. 2024 urteilte der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag ebenfalls, dass Israel sich dem Verbrechen der Apartheid schuldig mache und forderte deren Ende sowie das Ende der israelischen Besazung. Der mit dem Urteil verbundene Maßnahmenkatalog des IGH beinhaltet die Forderungen der BDS-Kampagne.

Dämonisierung einer friedlichen Menschenrechtsbewegung zu Gunsten von Profit und Geopolitik

In ganz Nord- und Mitteleuropa bildeten sich in den 1960er- und 1970er-Jahren Anti-Apartheid-Bewegungen, die durch Boykottaktionen in ihren Heimatländern den Kampf gegen die Apartheid in Südafrika unterstützen wollten. Diese trafen auf staatlichen Widerstand und Verleumdungen u.a. in Deutschland. Und wie schon damals so wird auch heute die BDS-Kampagne gegen das israelische Apartheidregime durch deutsche Politiker dämonisiert.

via https://zeithistorische-forschungen.de/2-2016/5370

Wenn der gewaltfreie Kampf gegen die israelische Apartheid „verfassungsfeindlich“ sein soll, dann stellt sich die erschreckende Frage, ob rassistische Diskriminierung und Unterdrückung, die aktuell in Völkermord in Gaza kulminieren, nach Ansicht deutscher Politiker fester Bestandteil des deutschen Grundgesetzes sind.

Anstatt offen zuzugeben, dass man sich an rassistischer Politik nicht stört, so lange es geopolitisch und wirtschaftlich Deutschland nützt, verkleidet man es in „deutscher Erinnerungskultur“. BDS sei grundsätzlich antisemitisch, so behaupten deutsche Politiker.

Häufig wird dabei die Behauptung aufgestellt, BDS sei das neue „Kauft nicht bei Juden“ der Nationalsozialisten. Eine geschichtsvergessene Unterstellung: Der Boykott der Nazis gegen jüdischen Mitmenschen beabsichtigte, ihnen ihre wirtschaftliche Grundlage zu entziehen und war einer von vielen Schritten, der die absolute Vernichtung ihres Lebens zum Ziel hatte – einzig und allein, weil sie jüdisch waren. Betroffene Jüdinnen und Juden waren dem wehrlos ausgliefert.

BDS hingegen zielt nicht gegen eine Menschengruppe, sondern richtet sich gegen einen Staat – nicht, weil er vorgibt jüdisch zu sein, sondern weil er offen verbindliches Menschen- und Völkerrecht bricht. BDS will keine Vernichtung von Leben, sondern die Gleichbehandlung aller Menschen, unabhängig von Herkunft, Glauben oder Ethnie.

Und es geht um Komplizenschaft bei Menschenrechtsverstößen, nicht um Glaubens- oder Staatszugehörigkeit. Jüdische oder israelische Einzelpersonen sind von BDS nicht betroffen. Wie schon erwähnt, werden sie im BDS-Aufruf sogar eingeladen (nicht ausgeschlossen), sich um eines gerechten Frieden willen an der Kampagne zu beteiligen. Es werden israelische und internationale Unternehmen boyktottiert, die vom Unrecht im historischen Palästina profitieren.

Die BDS-Kampange soll so lange aufrechterhalten werden, bis die Komplizenschaft von Konzernen an israelischen Menschen- und Völkerrechtsverstößen beendet ist. Sanktionen sollen so lange aufrechterhalten werden, bis Israel endlich seinen internationalen Verpflichtungen bzgl. Menschen- und Völkerrecht nachkommt. Israel hat es in der Hand, BDS jederzeit zu stoppen – durch Nachkommen seiner eingegangen Verpflichtungen bei internationalem Recht und Menschenrecht.

Aus Fehlern lernen statt sie zu wiederholen

Man kann unterschiedlicher Meinung über BDS sein. Man darf darüber diskutieren, ob BDS effektiv ist oder ob es überhaupt den richtigen Weg darstellt. Aber diese gewaltfreie zivilgesellschaftliche Kampagne mit dem Vernichtungswahn der Nationalsozialisten gleichzusetzen ist geschichtsvergessen und gefährlich. Es ist der Versuch schwere Menschen- und Völkerrechtsverstöße unsichtbar zu machen, denn BDS-Kampagnen sind äußerst öffentlichkeitswirksam. Gleichzeitig soll Kritik an Israels jahrzehntelanger Politik, die gerade in einem per Livestream übertragenen Völkermord kulminiert, unterbunden werden. Das gefährdet nicht nur Menschenleben und einen dauerhaften, gerechten Frieden in Nahost, es untergräbt auch dauerhaft demokratische Standards in Deutschland selbst. Was das politische Ansehen der Bundesrepublik im Ausland angeht, so dürfte Deutschland besonders im globalen Süden seine Glaubwürdigkeit für lange Zeit verspielt haben. Wie Nelson Mandela einst sagte: „Unsere Freiheit ist nicht vollständig ohne die Freiheit der Palästinenser.“

[1] Albrecht Hagemann: Bonn und die Apartheid in Südafrika, in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, Jahrgang 43 (1995), 679-706

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